Wir können helfen.

Die Lösung:

Wir suchen für Sie ausgebildete und geeignete Pflegekräfte aus dem EU-Ausland, insbesondere aus Slowenien und Kroatien. Sie wählen die Bewerberin oder den Bewerber selbst aus. Wir sind zertifiziert für deren berufliche Qualifizierung.


Das Verfahren:

Die Konrad Zuse Akademie erhält von ausländischen Interessenten aussagefähige Bewerbungsunterlagen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sie wählen aus dem Bewerberpool Ihren passenden Mitarbeiter. Dessen Unterlagen werden von der Konrad Zuse Akademie zur Anerkennung des Berufsabschlusses an den Kommunalen Sozialverband Sachsen übergeben. Nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren schließen Sie einen rechtsverbindlichen Arbeitsvertrag mit dem Bewerber. Parallel zur Arbeit in Ihrer Einrichtung erfolgt dessen Qualifizierung für den Einsatz in deutschsprachigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.


Die Qualifizierung:

Diese erstreckt sich über 300 Unterrichtsstunden. Neben dem fachspezifischen Sprachkurs "Deutsch für Pflegekräfte" werden umfassend die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit in Deutschland vermittelt. Der Unterricht erfolgt in der Regel in Blockform von Montag bis Freitag mit je 7 bis 8 Unterrichtsstunden. Jeweils auf eine Woche Unterricht folgen dabei zwei Wochen praktische Arbeit in Ihrer Einrichtung. Individuell auf Ihren jeweiligen Bedarf abgestimmte Schulungen sind ebenfalls möglich. Bei entsprechender Teilnehmerzahl kommen unsere Lehrkräfte gern auch in Ihre Einrichtung.


Die Rahmenbedingungen:

Voraussetzung für alle bewerber ist eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im Bereich Alten- und/oder Krankenpflege sowie Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
Sie erklären im Rahmen eines mit der Konrad Zuse Akademie zu schließenden Vermittlungs- und Qualifizierungsvertrages die verbindliche Übernahme des ausgewählten Bewerbers in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.


Die Kosten:

Je Pflegekraft erhebt die Konrad Zuse Akademie Hoyerswerda eine Gebühr von 5.500 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Betrag enthält die Kosten für Vermittlung, Schulung und Unterrichtsmaterial sowie die amtlichen Gebühren.
Bei erforderlicher Unterbringung der Pflegekräfte während der Schulungswochen sowie für die Fahrten zwischen Wohn- und Schulungsort können weitere Kosten entstehen. Diese sind nicht in der vorgenannten Gebühr enthalten.
Gern sind wir Ihnen auch bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln behilflich.

Interessiert?
Dann nehmen Sie hier unverbindlich Kontakt mit uns auf.